Haltbar

Verfassungswidrigkeit von Frauenquoten

11. Juli 2012, von Prof. Günter Buchholz

Das Baden-Württembergische Innenministerium hält eine Geschlechterquote bei der Aufstellung von Kommunalwahllisten für verfassungswidrig.

In der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 11. Juli 2012 (S. 2) ist eine kurze aber bemerkenswerte Meldung erschienen. Hier der kurze Artikel im Wortlaut:

Frauenquote fällt durch

Stuttgart: Rückschlag im Kampf um eine Frauenquote in Parlamenten:

In Baden-Württemberg hält das SPD-geführte Innenministerium die Einführung eines sogenannten Reißverschlussverfahrens bei der Aufstellung von Kommunalwahllisten für verfassungswidrig. Das geht aus einem Gutachten des Ministeriums hervor. Eine gesetzliche Vorgabe, nach der abwechselnd weibliche und männliche Kandidaten aufgestellt werden müssten, würde sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die Landesverfassung verstoßen, heißt es in dem Gutachten. (dpa)

Man achte auf die interessengeleitete Interpretation des Sachverhalts, wie von der Nachrichtenagentur dpa eingenommen und von der HAZ übernommen worden ist:

frauenquotenquotenfrauenAnstatt die politische Forderung nach Frauenquoten im Licht ihrer (sehr wahrscheinlichen) Verfassungswidrigkeit zu bewerten, wird diese Verfassungswidrigkeit als „Rückschlag im Kampf um eine Frauenquote in Parlamenten“ dargestellt. Auch wenn diese journalistische Verzerrung nur ein Indiz ist, so zeigt es doch, welches Verhältnis FeministInnen zur verfassungsmäßigen Ordnung haben.

Da die Gleichstellungspolitik bzw. Frauenquotenpolitik eine Politik einer unbegründeten und lediglich interessengeleiteten Privilegierung von Frauen mittels einer Diskriminierung von Männern ist, kann sie keine emanzipative Politik sein. Sie kann nicht den Anspruch erheben, eine linke, d. h. emanzipative Politik zu sein. Tatsächlich handelt es sich, eben weil sie zugleich privilegiert und diskriminiert, objektiv um eine rechte Politik, auch wenn sich die Feministinnen subjektiv das Gegenteil einbilden. Zu hoffen ist nun, dass sich diese Einsicht verbreitet, jetzt in der SPD, dann bei der LINKEN und bei Bündnis90/DIE GRÜNEN, die vermutlich am meisten Schwierigkeiten damit haben werden, den Holzweg, auf dem sie sich bewegen, als einen solchen zu erkennen.

Die Forderung nach Frauenquoten ebenso wie deren Kritik hat einen parteiübergreifenden Charakter. Sollte es wie geplant im Herbst dieses Jahres tatsächlich zu einem parteiübergreifenden Gruppenantrag zur Einführung der Frauenquote in den Leitungsgremien von Aktiengesellschaften kommen, dann wird sich die Frage der Verfassungswidrigkeit erneut stellen.

Kommentare   

 
Leonard
0 # Leonard 2012-07-29 10:45
Eine wichtige juristische Publikation zur Frage der Verfassungsgemäßheit der Quotenregelungen:
Sachs, Michael
Quotenregelungen für Frauen im staatlichen und im gesellschaftlichen Bereich, insbesondere für die Wirtschaft, in:
Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG), 2012,
S. 52 - 67
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djadmoros
0 # djadmoros 2012-07-12 09:11
Die Deutung der Vokabel »Rückschlag« scheint mir jetzt aber doch ein wenig überreizt. Aus der Perspektive derjenigen, die eine solche Quote anstreben, handelt es sich ja tatsächlich objektiv um einen Rückschlag, insofern kann man darin auch eine Beschreibung sehen statt einer Wertung. Zumal die Formulierung »fällt durch« mitleidslos nüchtern den Sachverhalt konstatiert. Insofern hat das für mich einen kleinen Beigeschmack von Reflexbeißerei.
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Mira
0 # Mira 2012-07-12 00:35
Ich danke für diesen kurzen konkreten Artikel. Leider verstehe ich weder in den Pressemitteilungen, wie auch hier in diesem Artikel nicht, gegen welche Artikel bzw. Gesetze die Frauenquote direkt verstößt.

Vielleicht muss das wirklich, dann ein Verfassungsgericht klären.

Mir selber ist immer noch nicht ganz klar, warum die Frauenquote so eine tolle Idee ist.
Mir wäre die Gleichstellung in der Bezahlung ausreichend, wie auch die Notwendigkeit und der Verpflichtung der guten Ausbildung.

Per Gesetzt Frauen dazu zu zwingen, für ihre Familie sich aufzuopfern, darin sehe ich den Sinn in der Frauenquote. Damit wäre diese Quote ein Versuch wert.
Es gibt genügend Männer, die es bevorzugen, dass sie mehr Zeit mit ihren Kinder verbringen können, während die Frau sich um das Geld kümmert. ;)

Aber: ich sehe keine Sinn in der Frauenquote, für ein nachhaltiges Leben zusammen zu leben, mit einer angemessenen Lebensqualität und einer gemeinsamen Erziehung von Kindern.

Für ein faires Miteinander ist die Quote tödliches Gift.
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Günter Buchholz
+3 # Günter Buchholz 2012-07-12 07:58
Grundgesetz der BRD:
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gg/gesamt.pdf

Im hier vorliegenden Fall (und ebenso im Fall von innerparteilichen Frauenquoten) dürfte von einem Verstoß gegen das Demokratieprinzip vorliegen:
Art. 21 (1) GG.

Es entspricht nicht demokratischen Grundsätzen, wenn (durch Quotierungen irgendwelcher Art) nicht mehr frei gewählt werden kann.
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