Offener Brief an die neue Bundesregierung

24. November 2013

Wir, die Unterzeichner dieses Offenen Briefes, fordern die Bundesregierung auf, die Verschwendung von Steuergeldern, wie sie im Rahmen des Professorinnenprogramms stattfindet, einzustellen und alle Versuche zu beenden, die Freiheit und Unabhängigkeit von Wissenschaft zu beseitigen und Wissenschaft zum Erfüllungsgehilfen der ideologischen Agenda der Gleichstellungspolitik zu machen, die eine rechtliche und institutionelle Diskriminierung von Männern durch die Privilegierung von Frauen bedeutet.

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Wir nennen dies: Staatsfeminismus. Wir fordern die Bundesregierung unmissverständlich dazu auf, die wissenschaftliche Qualifikation und Leistung als einzige Kriterien, die zu einem Fortkommen im wissenschaftlichen Bereich führen, also die Meritokratie zu respektieren und alle Versuche zu unterlassen, die entsprechenden Kriterien zu unterminieren.

Begründung

Das Professorinnenprogramm ist ein Programm, das ausschließlich der Förderung weiblicher Wissenschaftler dient. Im Verlauf der Professorinnenprogramme I und II werden mindestens 300 Millionen Euro aus Steuermitteln von Bund und Ländern aufgewendet, um unter bewusster Inkaufnahme der Diskriminierung von Männern und im Widerspruch zu Art. 3, Art. 5 (3) und Art. 33 GG aktiv und gezielt in die Freiheit von Forschung und Lehre einzugreifen. Schlimmer noch ist, dass mit dem Professorinnenprogramm eine Wettbewerbsverzerrung stattfindet, die das meritokratische Prinzip, d. h. die strikte Orientierung an Bestenauslese und Leistung, das an Hochschulen herrschen soll, zerstört und die nicht mehr Qualifikation und Leistung, sondern das Geschlecht zum ausschlaggebenden Faktor macht, der maßgeblich bei der Besetzung von wissenschaftlichen Stellen ist.

Bezahlung für die Berufung von weiblichen Bewerbern

Im Rahmen des Professorinnenprogramms werden Berufungskommissionen dadurch beeinflusst, dass im Falle der Berufung eines weiblichen Bewerbers die Kosten der Professur aus dem Professorinnenprogramm getragen werden. Damit sind weibliche Bewerber für eine Fakultät umsonst und kostenneutral zu haben, während bei einer Berufung männlicher Bewerber die Hochschulen die normalen Kosten einer Berufung zu tragen haben. Das ist ein klarer Anreiz zur Berufung weiblicher Bewerber selbst dann, wenn es qualifiziertere, aber eben teurere männliche Bewerber gibt. Hinzu kommt, dass manche Hochschulen, wie z.B. die Ludwig-Maximilians-Universität in München, eine Kopfprämie von 25.000 Euro zahlen, wenn ein weiblicher Bewerber berufen wurde. Wie eine Auswahl nach Leistung und Qualifikation erfolgen soll, wenn finanzielle Anreize bereitgestellt werden, die eine Auswahl eben nicht nach Leistung und Qualifikation, sondern nach Geschlecht belohnen, ist den Unterzeichnern dieses Offenen Briefes nicht nachvollziehbar.

Notorische Mittelknappheit deutscher Hochschulen

Deutsche Hochschulen leiden unter notorischem Geldmangel. Das ist hinlänglich bekannt und dokumentiert in veralteter Infrastruktur, Fehlstellen in Bibliotheken und Sekretärinnen- und Raum-Sharing. Dementsprechend sind Hochschulen erpressbar oder, anders formuliert, sie sind empfänglich für finanzielle Anreize, die dem Geist von Wissenschaft zwar widersprechen, aber geeignet sind, die notorische Finanznot zumindest zu lindern und das Gerangel um knappe Mittel innerhalb von Fakultäten zu reduzieren. Dies macht sich das Professorinnenprogramm zunutze: Es spekuliert darauf, dass die pure Finanznot Fakultäten und Hochschulen dazu bewegt, von wissenschaftlichen Kriterien abzusehen, und das meritokratische Prinzip – Bestenauslese und Leistung - zu Gunsten einer Unterordnung unter den  Staatsfeminismus aufzugeben.

Steuerzahler werden gleich doppelt und völlig unnötig zur Kasse gebeten

In der offiziellen Darstellung des Professorinnenprogramms wird behauptet, weibliche Bewerber würden nur dann berufen, wenn sie sich als beste Bewerber erwiesen oder gemeinsam mit einem männlichen Bewerber „beste Bewerber“ seien: nur dann würden sie bevorzugt. Dass diese Darstellungsweise absurd und unwahr ist, wird schon anhand der finanziellen Anreize, über die oben berichtet wurde, deutlich. Dass sie einem Betrug gleichkommt, ist am Beispiel der Vorgriffsprofessur deutlich. Vorgriffsprofessuren werden ausschließlich für weibliche Bewerber eingerichtet. Vorgriffsprofessuren werden ausgeschrieben, um in Zukunft eine bestehende, zumeist mit einem männlichen Lehrstuhlinhaber besetzte Professur zu ersetzen. Bis zu diesem Tag X in der Zukunft bestehen die ordentliche und die Vorgriffsprofessur nebeneinander und für diese Zeit zahlen Steuerzahler doppelt für im besten Fall dieselbe Leistung.

Männliche Bewerber werden belogen, betrogen und diskriminiert

Da eine Vorgriffsprofessur aus dem Professorinnenprogramm finanziert wird, kann sie nur dann eingerichtet werden, wenn sich ein weiblicher Bewerber findet, der auf die Stelle passt. Dennoch schreiben Universitäten wie die Westfälische-Wilhelms-Universität in Münster Vorgriffsprofessuren aus, als wären sie eine ordentliche Professur, die Bewerbern beider Geschlechter offen steht. Sie täuschen damit männliche Bewerber bewusst über deren Chancen, auf die Professur berufen zu werden, und verursachen den entsprechenden Bewerbern Kosten. Interessanterweise ist die Universität Freiburg bei internationalen Bewerbungen dazu übergegangen, die Stellenausschreibung direkt an Frauen zu richten und männliche Bewerber auf diese Weise von einer Bewerbung abzuschrecken. Die Tatsache, dass nationale männliche Bewerber in deutschen Ausschreibungen über ihre Chancen belogen werden, bleibt davon unberührt, ebenso wie die Tatsache, dass  eine Vorgriffsprofessur eine aktive Diskriminierung männlicher Bewerber darstellt, die mit Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.

Kollektivschuld und Sippenhaft

Regelmäßig wird die Diskriminierung von Männern, wie sie im Rahmen des Professorinnenprogramms erfolgt, damit legitimiert, dass damit eine Benachteiligung von Frauen, wie sie in der Wissenschaft und über die letzten Jahrzehnte erfolgt sein soll, ausgeglichen werden soll. Es ist an der Zeit, diese absurde Behauptung mit aller gebotenen Schärfe zurückzuweisen. Es gibt keinerlei Beleg dafür, dass Frauen, die sich auf Professuren beworben haben, vor oder nach dem zweiten Weltkrieg deshalb nicht berufen worden sind, weil sie weiblichen Geschlechts waren. Vielmehr ist es so, dass sich nur wenige Frauen auf Positionen an Hochschulen beworben haben und dass die Frauen, die das getan haben und entsprechende Leistungen vorweisen konnten, auch eine Professor erreicht haben, genannt seien Personen wie Ingrid Gogolin, Rosemarie Nave-Herz oder Jutta Limbach. Während es also keine Belege für eine aktive Diskriminierung von Frauen an Hochschulen gibt, gibt es eine Reihe von Gegenbelegen, und es gibt eindeutige Belege dafür, dass das Professorinnenprogramm männliche Bewerber diskriminiert. Entsprechend ist das Professorinnenprogramm nichts anderes als ein Günstlingsprogramm, das eine Form des Nepotismus darstellt, der die Grenze zur Korruption und zur Veruntreuung von Steuergeldern vermutlich längst überschritten hat.

Studierende haben ein Recht auf eine gute Ausbildung

Mit dem Professorinnenprogramm findet eine Auswahl nach Geschlecht und eben keine Auswahl nach Qualifikation und Leistung statt. Als Folge wird das Niveau an Hochschulen weiter sinken. Bereits heute winken weite Teile der Bevölkerung ab, wenn sie von einer neuen „Studie“ aus den Reihen der Sozialwissenschaften hören. Lehrstühle, die ein Gender im Zusatz tragen, sind mitverantwortlich, wenn nicht hauptverantwortlich dafür, dass die Reputation von Hochschulen zuweilen ins Bodenlose gesunken ist. Mit dem Ansehen von Hochschulen leidet die Lehre, weil sich nicht mehr die Besten auf Stellen an Hochschulen bewerben, sondern diejenigen, die sich im freien Wettbewerb um Spitzenpositionen keine Chance ausrechnen. Hier greift das Professorinnenprogramm ein und sorgt dafür, dass die beschriebene Situation weiter verschlechtert wird, indem der Ruf von Hochschulen durch die Paternalisierung weiblicher Bewerber weiter beschädigt wird. Der daraus entstehende Nachzugseffekt auf mittelmäßige und schlechte Bewerber und die daraus resultierende Abschreckung von Studenten, die an einer guten Ausbildung interessiert sind, wird zu einer universitären Zweiklassengesellschaft führen, die sehr schlechte Hochschulen sehr guten Hochschulen, die den Zugang zu ihren Studienplätzen beschränken werden, gegenübersieht. Schlechte Hochschulen, die im Wettbewerb um knappe Finanzmittel sowieso hinter den sehr guten Hochschulen zurückbleiben, werden zudem diejenigen Hochschulen sein, die sich bereitwillig im Rahmen des Professorinnenprogramms prostituieren, was ihre Finanznot zeitweise beseitigt, die Qualität von Personal und Ausbildung an den entsprechenden Hochschulen aber weiter verschlechtert. Darauf werden Studenten und Arbeitgeber reagieren: erstere, indem sie nach Möglichkeit versuchen, eine Ausbildung an sehr guten Hochschulen zu erhalten oder – sofern sie es sich leisten können – indem sie im Ausland studieren, und letztere, indem sie Vorauswahlen unter Bewerbern treffen, die Absolventen von Hochschulen, die für ihre Teilnahme am Professorinnenprogramm berüchtigt sind, gleich aussondern. Die oben beschriebene Zweiklassengesellschaft wird durch das Professorinnenprogramm geschaffen und zementiert. Es findet dann in der Bildung ein Wettbewerb des sich gegenseitigen Unterbietens im vorhandenen Bildungsniveau, ein so genanntes Race-to-the-Bottom statt.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Professorinnenprogramm ein Instrument darstellt, das vorsätzlich und gezielt auf die Benachteiligung von Männern an Hochschulen gerichtet ist. Es ist ein Instrument, das Schindluder mit knappen Steuermitteln treibt. In Zeiten knapper Kassen und einer universitären Infrastruktur, die dem hohen Stellenwert, der in Sonntagsreden von Politikern der Bildung zugewiesen wird, in keiner Weise gerecht wird, ist es blanker Zynismus, doppelte und nicht benötigte Vorgriffsprofessuren einzurichten, um weibliche Bewerber zu fördern. Das Professorinnenprogramm ist ein Instrument, das das Prinzip der Meritokratie beseitigt und Hochschulen zu entprofessionalisierten Kindertagesstätten degradiert, die nicht mehr dem Erkenntnisfortschritt, sondern der ideologischen Linientreue mit dem Staatsfeminismus verpflichtet sind. Das Professorinnenprogramm ist ein Instrument zur Herstellung sozialer Ungleichheit, das nicht Bildungsgerechtigkeit bewirken wird, sondern eine Zwei-Klassen-Hochschulgesellschaft. Schließlich ist das Professorinnenprogramm auch unmoralisch, weil es bewusst auf die verfassungswidrige Diskriminierung von Männern abzielt, und es zeugt überdies in keiner Weise von sozialer Kompetenz.

Die fehlende soziale Kompetenz und die Anreize für Hochschulen, weibliche und eben nicht die besten Bewerber auf wissenschaftliche Stellen zu berufen, wird dazu führen, dass männliche und weibliche Bewerber, die Kompetenzen und Fähigkeiten haben, die an deutschen Hochschulen dringend gebraucht werden, ins Ausland abwandern, wo Leistung und nicht Geschlecht geschätzt wird. Männliche Wissenschaftler werden aufgrund der offenen Diskriminierung abwandern, weibliche Wissenschaftler werden abwandern, weil sie nicht in den Verdacht kommen wollen, Günstlinge des Professorinnenprogramms zu sein, die nicht aufgrund von Leistung und nur auf Kosten männlicher Kollegen zu ihrer Stelle gekommen sind. Studenten werden abwandern, weil sie eine gute Ausbildung nachfragen und eine gute Ausbildung als direkte Folge des Professorinnenprogramms zum immer knapperen Gut an deutschen Hochschulen werden wird. Der Staatsfeminismus wird es auf diese Weise und in Rekordzeit schaffen, deutsche Hochschulen von den führenden Plätzen wissenschaftlicher Forschung auf die hinteren Plätze zu verfrachten, und sie zu Stätten zu machen, an denen Genderforschung und sonstige unnötige, keinerlei wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Mehrwert bereitstellende Hobbies betrieben werden. Notwendige Innovationen werden in Deutschland bald ebenso fehlen, wie die Motivation junger Wissenschaftler, sich an deutschen Hochschulen zu engagieren. Aber immerhin wird es an deutschen Hochschulen Kindertagesstätten, Frauen- und Gleichstellungsbeauftrage und eine gute Work-Life-Balance geben. Nur Wissenschaft und Erkenntnis wird nicht mehr produziert werden.

Damit es nicht soweit kommt, bitten die Unterzeichner dieses Offenen Briefes nicht nur alle Wissenschaftler in Deutschland, die noch an Erkenntnis interessiert sind und die nicht dabei zusehen wollen, wie ihre Institution zur ideologischen Kaderschmiede umfunktioniert wird, diesen Offenen Brief zu unterzeichnen, und wir fordern die Bundesregierung auf, alle ideologisch motivierten Eingriffe in die Freiheit von Forschung und Lehre einzustellen und alle offenen und verdeckten Finanzierungen zur einseitigen Förderung von Frauen zu beenden. Dazu gehören auch die sogenannten „Gender Studies“. Sie bedürfen dringend einer kritischen Forschungsevaluation. Die Grundlagen der Gender-Studiengänge müssen im Hinblick auf ihre beanspruchte Wissenschaftlichkeit über Akkreditierungen öffentlich zugänglich sein, und sie müssen diesbezüglich tatsächlich in einer öffentlich nachvollziehbaren Art und Weise überprüft werden.

Vor allem fordern wir die Bundesregierung dazu auf, das Professorinnenprogramm einzustellen und die freiwerdenden Mittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Verfügung zu stellen und zuzusichern und zu garantieren, dass Förderung und finanzielle Zuwendung nur noch auf Grundlage von wissenschaftlicher Qualifikation und Leistung erfolgt!

Wir, die Unterzeichner dieses Offenen Briefes, sehen dies als moralische Pflicht. Wir sind es der Wissenschaft und der Freiheit von Lehre und Forschung schuldig, dass alle staatlichen Eingriffe, die eine Gleichschaltung der Wissenschaft unter der Überschrift der Frauenförderung zum Ziel haben, ein für alle Mal beendet werden.

Prof. Dr. Günter Buchholz

Dr. habil Heike Diefenbach

Michael Klein

Dieser Offene Brief erschien bereits auf Sciencefiles und auf der Seite der Frankfurter Erklärung zur Gleichstellungspolitik. Auf der Seite der Frankfurter Erklärung zur Gleichstellungspolitik kann man den Brief mit einer Unterschrift unterstützen. Hier geht es zum Kontakt-Formular.

 

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