In Belgien ist jetzt die sogenannte „Sterbehilfe“ ohne Altersbegrenzung erlaubt. Auch minderjährigen Kindern kann auf ausdrücklichen und wiederholten Wunsch, mit Einverständnis der Eltern und nach Prüfung durch Sachverständige (Ärzte) im Falle einer tödlichen Erkrankung und von unerträglichem Leiden ein tödliches Mittel verabreicht werden.

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Alle Bedingungen müssen erfüllt sein. Die Befürworter argumentieren sicher wahrheitsgemäß, dass solche Kinder durch jahrelanges Leiden so frühzeitig gereift seien, dass sie die Tragweite ihrer unumkehrbaren Entscheidung begreifen würden. Sie verstünden, „dass sie keine Zukunft haben“.

In Isaak Babels Kurzgeschichten über die „Reiterarmee“ im Polnisch-Russischen Krieg von 1920 gibt es diejenige von „Dolgušovs Tod“. Babel reitet mit den Kosaken Grišcuk und Afonjka am Rand eines MG-Gefechts. Plötzlich sehen sie einen Mann, der am Wegrand an einen Baum gelehnt sitzt: ihren Kameraden Dolgušov.

„Eine Patrone müßt ihr auf mich verschwenden, – sagte Dolgušov streng.
[...] Seine Stiefel ragten in verschiedene Richtungen. Ohne den Blick von mir zu lassen, schlug er vorsichtig das Hemd zurück. Sein Bauch war aufgerissen, die Därme quollen ihm auf das Knie, und die Herzschläge waren zu sehen. [...] Hier meine Papiere, schreib meiner Mutter, was und wie…
- Nein, – antwortete ich dumpf und gab dem Pferd die Sporen.
Dolgušov stemmte seine blauen Handflächen auf die Erde und betrachtete sie ungläubig.
- Du haust ab? – murmelte er und sackte in sich zusammen. – Hau ab, Drecksack…
Der Schweiß kroch mir über den ganzen Körper. Die Maschinengewehre hämmerten immer schneller, in hysterischer Beharrlichkeit. Umrahmt vom Heiligenschein des Sonnenuntergangs kam Afonjka Bida auf uns zugesprengt.
[...] Was habt ihr da für einen Basar?
Ich zeigte auf Dolgušov und ritt weiter.
Sie sprachen kurz, – ich hörte ihre Worte nicht. Dolgušov gab dem Zugführer seine Papiere. Afonjka steckte sie in den Stiefelschaft und schoß Dolgušov in den Mund.
- Afonjka, – sagte ich mit einem erbärmlichen Lächeln und ritt auf den Kosaken zu, – ich hab es nicht gekonnt.
- Hau ab, – antwortete er, blaß im Gesicht, – ich erschieß dich! Mit uns habt ihr Mitleid, ihr Brillenträger, wie die Katz mit der Maus…
Und spannte den Hahn.
Ich ritt Schritt, ohne mich umzudrehen, und spürte im Rücken Kälte und Tod.
- Heda, – rief von hinten Grišcuk, – keine Dummheiten! – und fiel Afonjka in den Arm.
- Arschkriecherbrut, – rief Afonjka, – aber der entkommt mir nicht…“

Ich glaube, die Verzweiflung, die den Kosaken Afonjka trotz seiner ohne jeden Zweifel berechtigten „Sterbehilfe“ erfasst und ihn gegen den „feigen“ Intellektuellen Babel wüten läßt, ist um ein Vielfaches humaner als das bürokratisch-kalte Gesetz, das die belgischen Politiker erlassen haben. Denn im Grunde wütet er gegen sich. Er weiß noch, dass es sich bei seiner Tat mindestens um Tötung auf Verlangen handelt, ja sogar um einen barmherzigen Mord. Dennoch wird niemand, der Mitleid fühlt, seine Tat verurteilen. Doch ist es eine sehr persönliche, aussergewöhnliche und extreme Abmachung zwischen Menschen, die kaum in die Norm eines Gesetzes zu hüllen ist. Im modernen, alles erfassenden Staat ist Straffreiheit aber offenbar nur so zu erreichen.

In Belgien wird es demnächst also „Totmacher“ mit einem staatlich approbierten guten Gewissen geben. Sicher bald auch bei uns. Man wird sich bei Tisch, bei einem guten Roten erzählen, wie der kleine Paul noch einmal seine Schulkameraden sehen und am nächsten Tag dann sterben wollte. Er wäre ja sowieso gestorben. Und wie man ihm den Wunsch dann aktiv erfüllt, ihn also umgebracht hat. Weil der Staat es erlaubt, seelenruhig. Tatsächlich?

 

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